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1277.

doch vermuthlich nach der Schlacht bei Stolz.

Herzog B(olezlaus) von Krakau gelobt eidlich die Schlösser (Habchenstein und Lubechowitz), welche er in Pfand hat für die Summe Geldes, die er und der Herzog W(ladizlaus) von Oppeln als Entschädigung für den durch die schlesischen Mannen erlittenen Schaden dem Herzoge B(olko) von Grosspolen zuerkannt haben, dem König von Böhmen O(thakar) oder dem Neffen des Ausstellers Herzog von Breslau H(einrich) zurückzugeben, sowie die betreffende Summe gezahlt ist, und zu grösserer Sicherheit haben dies auch sein Kanzler (Wencezlaus) und seine Ritter (Petrus de Ricen und Sedeslaus de Eberspach) mit gelobt. Zugleich verspricht er ebenso wie der genannte B(olko), Herzog von Grosspolen, sich eifrig Mühe zu geben, um den genannten Herrn von Breslau aus der Gefangenschaft des Herzogs B(olko) von Schlesien und seines Sohnes Herzogs H(einrich) von Jauer zu lösen, und falls das nicht gelänge, nicht zu widerstreben, dass der König von Böhmen auf möglichst wirksame Art die Befreiung des genannten Herzogs von Breslau durchsetze.

Voigt, Formelbuch des Henr. Ital., S. 47, die in Klammern zugesetzte Ausfüllung der Namen ist der Wiener Handschrift des Zdenco v. Drebicz entnommen; leider sind bei des Letztem Eigenthümlichkeit diese Namen z. B. die der angeführten Ritter der Schlösser etc. nicht zuverlässig, es ist wenigstens Thatsache, dass Zdenco zuweilen die vorgefundenen Namen durch andre substituirt, die ganz undenkbar sind, und die er ganz willkürlich hineingesetzt zu haben scheint. Bezüglich dessen verweise ich auf den Aufsatz, welchen Löschke über die Kanzlei König Ottokars vorbereitet. Voigt a. a. O. erwähnt noch eine in dem Königsberger Formelbuche enthaltene Urkunde, welche sonst mit der vorstehenden übereinstimmend nur an die Stelle des Herzogs von Oppeln den von Glogau setzt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.